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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03   

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https://dejure.org/2003,20489
OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03 (https://dejure.org/2003,20489)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2003 - 2 L 32/03 (https://dejure.org/2003,20489)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - 2 L 32/03 (https://dejure.org/2003,20489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nacherhebung eines Straßenausbaubeitrages; Merkmal der vorteilsrelevanten In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit bei Eigentümerverschiedenheit des Anliegergrundstücks; Begriff des "Erschlossen-Seins" i. S. v. § 131 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB); Notwegerecht nach § 917 des ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

    Für den Fall, dass Hinterlieger- und Anliegergrundstück unterschiedlichen Eigentümerin gehören, vertritt der Senat zu der Frage der In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit einer Verkehrsanlage folgende Auffassung (grundlegender Beschl. des Senats v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 - ):.

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt für das Erschließungsbeitragsrecht bei dem Begriff des "Erschlossen-Seins" i. S. v. § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB, dass ein Hinterliegergrundstück nur dann bei der Beitragsverteilung zu berücksichtigen ist, wenn die Zuwegung über ein unmittelbar an der Straße gelegenes Grundstück voraussichtlich auf Dauer besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.2000 - BVerwG 11 B 48.00 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 123 Nr. 42).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als ein lediglich allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" verlangt vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1961 - BVerwG VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91]; Beschl. v. 09.03.1993 - BVerwG 3 B 105.92 -, Buchholz 310 [VwGO] § 133 [n. F.] Nr. 11).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    Danach komme es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse habe selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - BVerwG 8 B 5.95 -, Buchholz 406.11 § 134 Nr. 7, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    "Wird das Hinterliegergrundstück von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (so auch NdsOVG [zu einer insoweit vergleichbaren Rechtslage], Beschl. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, NST-N 2000, 242; Driehaus, [Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl.,] § 35 RdNr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93

    Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03
    Das ist etwa dann der Fall, wenn lediglich die Mitbenutzung einer Zufahrt in Rede steht, welche der Nachbar im eigenen Interesse ohnehin aufrechterhalten muss und die von seinem Wohngebäude so weit entfernt liegt, dass von der Mitbenutzung auch keine Störungen ausgehen können (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.01.1995 - 6 U 198/93 -, nach juris).
  • VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02
    Danach besteht eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit für den Fall, dass ein Hinterliegergrundstück von der abzurechnenden Anlage durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt wird, nur dann, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 2 L 32/03 -).

    Dagegen stellt ein Notwegerecht nach § 917 BGB eine ausreichende dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit dar (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 2 L 32/03 -).

  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

    Wird das Hinterliegergrundstück, wie hier, von der abzurechnenden Anbaustraße durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück - Flussbett - getrennt (Eigentümerverschiedenheit), ist das Merkmal der vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit nur dann erfüllt, wenn das Hinterliegergrundstück eine dauerhafte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besitzt (vgl. ThürOVG, B. v. 28.05.2009 - 4 EO 356/07 - OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, Juris; OVG Niedersachsen, B. v. 13.06.2000 - 9 M 1349/00 -, Juris; Driehaus, a. a. O., 8. Aufl. 2007, § 35 Rdnr. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Ob der Ansicht zu folgen ist, die für die rechtliche Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit ausschließlich eine dingliche Sicherung in Form einer zugunsten des Hinterliegergrundstücks eingetragenen Grunddienstbarkeit oder einer Baulast fordert (so OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.05.2003 Az.: 2 M 39/02, zitiert nach juris) oder der Meinung, die neben einer solchen Sicherung auch ein schuldrechtliches Nutzungsrecht zugunsten des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks in der Form genügen lässt, dass der Eigentümer des trennenden Grundstücks dem Hinterlieger spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten hinreichend verlässlich zusagt, zumindest aber den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung angeboten hat, sein Grundstück überqueren zu dürfen, kann in dem vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. zu der letztgenannten Ansicht: VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 13.03.2007, Az: 7 L 10/07 mit Verweis auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 8.Aufl., § 35 Rn. 20, wobei sich die dortigen Ausführungen auf gefangene Hinterliegergrundstücke beziehen; VG Frankfurt (Oder) Beschluss vom 05.03.2010 Az.: 7 L 322/09; Becker, Kommentar zum KAG § 8 KAG Rn. 146 f.; schuldrechtlicher Vertrag für nicht ausreichend erachtet: OVG Magdeburg, Beschluss vom 29.10.2003 Az.: 2 L 32/03 zitiert nach Juris Rn. 16).
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16

    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke,

    Eine rein schuldrechtliche Zusicherung reicht für die Annahme einer dauerhaften Inanspruchnahmemöglichkeit nicht aus (vgl. OVG LSA zu einer schuldrechtlichen Zusicherung der Zugangsmöglichkeit im Straßenausbaubeitragsrecht, B. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05

    Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, Juris) genügt der Darlegungslast nur, wer den Grund benennt, der die Zulassung rechtfertigt, und dessen Voraussetzungen schlüssig beschreibt.
  • VG Meiningen, 05.12.2007 - 1 E 428/05

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragspflicht des (Mit-) Eigentümers eines

    -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, zitiert nach Juris; Driehaus, a. a. O., 7. Aufl. 2004, § 35 Rdnr. 18).
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